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Versicherung

• Studierende sind bei der Teilnahme am offiziellen, unter Anleitung und Aufsicht und zu den festgesetzten Zeiten durchgeführten Sportbetrieb des Gesundheitssports gesetzlich unfallversichert (SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung).
• Bei freier Sportausübung entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz.
• Arbeitende und Angestellte der Hochschule sind unfallversichert, wenn die sportliche Betätigung nach den Bedingungen des SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung als Betriebssport gelten kann.
• Für MPI-Mitarbeitende besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.

Verordnungen

• Alle Sportunfälle sind unverzüglich im GZ zu melden!
• Nach dem SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung – ist ein Anspruch auf Ersatz von Sachschäden und Schmerzensgeld ausgeschlossen.
• Teilnehmende können keine Ersatzansprüche untereinander oder gegen den Träger des Gesundheitssports geltend machen.
• Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht. Es wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.
• Bitte keine Wertsachen mitbringen!
• Bitte die jeweilige Hallenordnung beachten!

Alle Angaben ohne Gewähr