• Studierende sind bei der Teilnahme am offiziellen, unter Anleitung und Aufsicht und zu den festgesetzten Zeiten durchgeführten Sportbetrieb des Gesundheitssports gesetzlich unfallversichert (SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung). • Bei freier Sportausübung entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz. • Arbeitende und Angestellte der Hochschule sind unfallversichert, wenn die sportliche Betätigung nach den Bedingungen des SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung als Betriebssport gelten kann. • Für MPI-Mitarbeitende besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.
Verordnungen
• Alle Sportunfälle sind unverzüglich im GZ zu melden! • Nach dem SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung – ist ein Anspruch auf Ersatz von Sachschäden und Schmerzensgeld ausgeschlossen. • Teilnehmende können keine Ersatzansprüche untereinander oder gegen den Träger des Gesundheitssports geltend machen. • Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht. Es wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. • Bitte keine Wertsachen mitbringen! • Bitte die jeweilige Hallenordnung beachten!