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Beitragszahlungen

Für Studierende der genannten Hochschulen ist die Teilnahme an ausgewählten Sport- und Spieltreffs im Gesundheitssport beitragsfrei. Beiträge für Sportarten bzw. Angebote entnehmen Sie bitte dem Programm. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt ausschließlich bargeldlos über unser Konto.

Mitarbeitende der unter Mitarbeitende genannten Einrichtungen erwerben ein Mal pro Semester ein Mitarbeitendenticket zum Preis von 30 EUR. Diese Mitarbeitendenpauschale ist auf unser Konto unter Angabe des Verwendungszwecks zu überweisen. Bei Einschreibung in ein beitragspflichtiges Angebot zahlen Sie den genannten Kursbeitrag zusätzlich! Das Ticket gilt auch in der sich anschließenden Semesterpause.

Gäste können an den Gesundheitssportangeboten teilnehmen, wenn sie Mitglied des Vereins zur Förderung des Hochschulsports e.V. sind. Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Förderverein.

Auszug- Beitragsregelung (Stand 01.4.2015)
Mitarbeitende teilnahmeberechtigter Hochschulen
Mitarbeitende erwerben für die Teilnahme am Gesundheitssport das Mitarbeitendenticket und entrichten dafür den pauschalen Beitrag in Höhe von 30 EUR/Semester. Der Erwerb erfolgt zu Beginn eines Semesters, spätestens vor Aufnahme des Sportbetriebes. Das Mitarbeitendenticket gilt für die vorlesungsfreie Zeit fort. Eine Reduzierung bei Beginn der Teilnahme im Laufe des Semesters erfolgt nicht.
Zuzüglich ist der in der Ordnung ausgewiesene Kursbeitrag zu entrichten.

Gäste
Gäste, die Mitglieder des Vereins zur Förderung des Hochschulsports e.V. sein müssen, können am Gesundheitssport teilnehmen, wenn die Kapazität im Angebot dies zulässt. Gäste entrichten den ausgewiesenen erhöhten Kursbeitrag. Bei den für Studierende/Mitarbeitende beitragsfreien Angeboten wird pauschal ein Beitrag in der Höhe von 10 EUR/Angebot erhoben.

Bezahlung

Wann muss man den Kurs bezahlen?
Spätestens nach drei Werktagen (den Buchungstag eingeschlossen) muss die Zahlung für die Kurse erfolgt sein, ansonsten verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Bitte keine "Eilüberweisung" veranlassen.

Welche Kursgebühr gilt für wen?
In der Spalte "Preis" stehen drei Beträge getrennt durch Schrägstriche. Der erste Betrag gilt für die Studierenden. Der Betrag in der Mitte gilt für die Mitarbeitende und ist zusätzlich zum Mitarbeitendenticket zu bezahlen. Der letzte Betrag gilt für Gäste und ist zusätzlich zum Fördervereinsbeitrag zu zahlen.

Kann man auch bar bezahlen?
Nein.

Bekommt man bei Nichtteilnahme das Geld zurück?
Nein.

Wie erhalte ich einen Stempel/Nachweis für das Bonusheft meiner Krankenkasse?
Stempel für das Bonusheft der Krankenkasse können nach Ende des Kurszeitraumes zu den Sprechzeiten im Sekretariat erteilt werden.
Voraussetzung ist die schriftliche Bestätigung der Kursleiterin/des Kursleiters über die regelmäßige Teilnahme am Kurs.
Für die schriftliche Bestätigung der/des Kursleitenden ist die/der Kursteilnehmende selbst verantwortlich. Diese muss am Ende des betreffenden Kurszeitraums vom Kursleitenden gegengezeichnet werden.

Das entsprechende Formular finden Sie hier.